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Onkologie

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Onkologie / Zytostatikalieferung

Sterillabor - Informationen zum Zytostatikaversand

Auf dieser Seite möchten wir Sie über die Herstellung der Infusionslösungen informieren, die Sie im Rahmen Ihrer Chemotherapie erhalten.

Ihr Arzt definiert die Therapie
Die Bestellung der Lösungen erfolgt über Ihren Arzt bei uns in der Apotheke. Ihr Arzt legt die Therapie fest, nachdem er Sie gründlich untersucht hat. Ganz wichtig dabei ist es, Ihr Gewicht und die Körpergröße festzustellen. Aus Gewicht und Körpergröße wird die Körperoberfläche, kurz KOF, errechnet. Diese benötigen Ihr Arzt und auch wir zur korrekten Berechnung der Dosierung. Weiterhin stellt Ihr Arzt fest, ob Ihr Blutbild gute Werte aufweist, damit man mit der Chemotherapie beginnen kann.

Berechnung der optimalen Dosierung
Wenn Ihr Arzt entschieden hat, welche Therapie angewendet werden soll, wird diese in der Regel einen Tag vor Therapiebeginn bei uns bestellt. Die Praxis schickt uns Ihren individuellen Therapieplan, der alle Angaben zur Chemotherapie, aber auch zur Begleittherapie enthält. Die Begleittherapie enthält Arzneimittel, die die zu erwartenden Nebenwirkungen unterdrücken oder antiallergische Wirkstoffe, die eine allergische Reaktion auf den Wirkstoff hemmen. Zur Herstellungsvorbereitung wird zunächst die Zusammensetzung der Lösungen in unseren Computer eingegeben. Dabei wird auch die berechnete Dosierung auf Plausibilität überprüft, um aufgrund von Übertragungsfehlern eventuelle Über- oder Unterdosierungen zu vermeiden.

Zytostatika sind Wirkstoffe mit einer sehr geringen therapeutischen Breite. Das bedeutet, dass bei geringster Überdosierung die Dosis in den toxischen Bereich übergeht und die Nebenwirkungen gravierender werden. Um dies zu verhindern rechnen wir mit Hilfe unseres Programms alle Dosierungen nach. Falls es eine Abweichung gibt, halten wir sofort Rücksprache mit der Praxis.

Informationen für gesetzlich Versicherte

Sie erhalten von uns am Ende des Monats per Post eine Rechnung über die Höhe der angefallenen Rezeptgebühren, die Sie durch eine Überweisung oder bar bei einem Besuch in der Bodensee Apotheke begleichen. Außerdem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen, um den fälligen Betrag von Ihrem Konto abzubuchen.

Befreiung von der Zuzahlung

Ist Ihre individuelle Belastungsgrenze (=2% Ihres Bruttojahreseinkommens bzw 1% nach Anerkennung einer chronischen Erkrankung) erreicht, wird die Krankenkasse Ihnen eine Bescheinigung darüber ausstellen, dass Sie den Rest des Kalenderjahres keine Rezeptgebühren (Praxisgebühren, Medikamente, Fahrtkosten,...) mehr zu leisten haben. Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn Ihnen Ihre Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Sie können Ihren Zuzahlungsbefreiungsausweis auch einmalig in der Anmeldung Ihrer Arztpraxis zur Weiterleitung an unsere Apotheke vorlegen.

Informationen für privat Versicherte

Sie erhalten das Orginalrezept und eine Kopie des Rezeptes gestempelt und unterschrieben von uns zurück. Eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können, wird ebenfalls mitgeschickt.

Selbstverständlich können wir Ihnen die Abrechnung auch erleichtern: Durch eine „Abtretungserklärung" bevollmächtigen Sie uns, direkt mit Ihrer Krankenversicherung abzurechnen. Dadurch müssen Sie keine Vorleistung mehr erbringen. Besteht der Anspruch auf „Beihilfe" (Land/Bund/Postbeamtenkrankenkasse) so können wir Ihnen auch diese Abrechnungswege abnehmen. Falls Sie an dieser bequemen Möglichkeit Interesse haben, steht Ihnen unsere Buchhaltung gerne zur Verfügung.

Wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an

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